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Ganztag für Alle in der Grundschule ab 2026

Förderung: Bertelsmann Stiftung

Projektleitung:

Prof. Dr. Jörg Bogumil, Lehrstuhl für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik, Ruhr-Universität Bochum

Dr. David H. Gehne, Geschäftsführer Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR)

Mitarbeiterin in Bochum: Louisa Anna Süß, M.A.

Laufzeit: 07/2023 bis 06/2024

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Forschungsziel

Nachdem es bereits seit 1996 einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und seit 2013 für Kinder ab einem Jahr in Kindertagesstätten gibt, wird dieser auch auf den Ganztag in Grundschulen ab 2026 eingeführt. Dieses Vorhaben stellt eine große Herausforderung für Länder und Kommunen dar, da neben der Betreuung der Grundschulkinder auch eine adäquate Förderung stattfinden soll. Bereits jetzt variiert der Anteil der Grundschulen mit Ganztagsbetreuung in den einzelnen Bundesländern, da vor allem in Ostdeutschland historisch gewachsen ein weit verbreitetes Betreuungssystem existiert, während es in Westdeutschland immer noch größeren Ausbaubedarf bei ganztäglichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gibt.

In einem verwaltungswissenschaftlichen Forschungsprojekt gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung wird die gegenwärtige Organisation der Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder in verschiedenen Bundesländern untersucht, um erste Ansätze der Umsetzung der Ausführungsgesetze ab 2026 aufzuzeigen und auch die Perspektive eines qualitativ ausgestatteten Ganztagsangebotes für die spezifischen Bedarfe benachteiligter Kinder zu identifizieren. Zentrale Akteure der Umsetzung sind dabei die Kommunen als Schulträger und die Länder, denen die staatliche Schulhoheit (innere Schulangelegenheiten) zukommt. Obwohl der Bund in Sachen Schule eigentlich keine Kompetenzen besitzt, spielt er durch den Beschluss des Rechtsanspruchs im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und somit der bundesweiten Gültigkeit eine Rolle in der Zielgebung, aber auch in der Finanzierung. In der Umsetzung sind darüber hinaus auch kommunale Jugendämter, Bezirksregierungen, Schulkonferenzen, Träger der Einrichtungen und weitere Akteure involviert, was die Komplexität der rechtlichen sowie der praktischen Seite durch eine Verflechtung der Kompetenzen im föderalen System verdeutlicht.

Um diesen hochaktuellen wie komplexen Forschungsgegenstand untersuchen zu können, werden in zwei Schritten verschiedene methodische Ansätze gewählt: In einem ersten Schritt werden zunächst einschlägige Dokumente (u.a. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, kommunale Satzungen, Berichte, Protokolle parlamentarischer Gremien und wissenschaftliche Studien) der verschiedenen beteiligten Ebenen und Akteure des politischen Mehrebenensystems analysiert. Weiterführend baut ein zweiter Teil des Forschungsprojektes auf diesen auf und vertieft durch bis zu 20 qualitative Experteninterviews mit Personen aus diesem Themenfeld die Ergebnisse.